Arbeitsfelder WasserrechtsantraegeFür die Gewinnung von Grundwasser, die Entnahme von Oberflächenwasser sowie die Einleitung von Wasser in den Untergrund (Grundwasseranreicherung) oder in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Bewilligung bzw. Erlaubnis erforderlich.

Dies gilt für die Trinkwassergewinnung wie auch für die gewerbliche/industrielle Brauchwassernutzung.

Der Referenzliste können Sie entnehmen, dass wir bereits eine Vielzahl von Wasserversorgungs- und Industrieunternehmen bei der Beantragung erfolgreich unterstützt haben.

 
  • Erstellung von Wasserrechtsanträgen (auslaufende Wasserrechte, Erhöhung der Förderung, Neuerschließung von Gewinnungsgebieten)
  • Hydrogeologische Fachgutachten im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
  • Beweissicherungsverfahren
 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Nachweis des Wasserbedarfs
  • Auswertung von Archivmaterial
  • Geologische, hydrogeologische und hydraulische Darstellung und Interpretation des Gewinnungsgebietes
  • Untersuchung des Vorhabens auf die Umwelt (UVP bzw. UVP-Vorprüfung)
  • Berechnung der flächendifferenzierten Grundwasserneubildung für das Einzugsgebiet
  • Ermittlung des Grundwasserdargebots
  • Auswertungen zur Hydrochemie
  • Erstellung der Antrags- und Planunterlagen
  • Auswertung der potenziell Betroffenen anhand von Katasterdaten
  • Bearbeitung der Anregungen und Einwendungen von den Trägern öffentlicher Belange und der Betroffenen
  • Präsentation der Antragsunterlagen in Erörterungsterminen